Hartmetall Ankauf
Faire Preise und Umweltfreundliche Lösungen
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ankauf von Hartmetallschrott

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen [deinem Namen oder deinem Unternehmen] (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden im Zusammenhang mit dem Ankauf von altem bzw. schrottem Hartmetall.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote des Anbieters sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot zur Veräußerung von Hartmetallschrott abgibt und der Anbieter dieses Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt.
3. Angebot und Annahme
3.1. Der Kunde macht ein verbindliches Angebot zum Verkauf von Hartmetallschrott, indem er dem Anbieter die entsprechenden Informationen über die Art und Menge des Schrotts mitteilt.
3.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden anzunehmen oder abzulehnen.
3.3. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder elektronisch.
4. Preise und Bezahlung
4.1. Die Preise für den angekauften Hartmetallschrott werden individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart.
4.2. Die Bezahlung erfolgt gemäß den Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
5. Lieferung und Abholung
5.1. Die Lieferung oder Abholung des Hartmetallschrotts erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen.
5.2. Eventuelle Versand- oder Transportkosten trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für die Qualität, Eigenschaften oder Verwendbarkeit des angelieferten Hartmetallschrotts.
6.2. Jegliche Haftung des Anbieters für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dem Ankauf von Hartmetallschrott entstehen könnten, ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz
7.1. Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Anbieters.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    Rücktrittsrecht des Kunden:
9.1. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.
Eigentumsübergang:
10.1. Der Eigentumsübergang des Hartmetallschrotts auf den Anbieter erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung und Annahme des Angebots durch den Anbieter.
Qualitätskontrolle:
11.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den angelieferten Hartmetallschrott auf Qualität und Menge zu überprüfen. Bei Abweichungen von den Angaben des Kunden können Anpassungen der Preise oder Ablehnung des Angebots erfolgen.
Lieferfristen:
12.1. Die Parteien können vereinbaren, ob und bis wann der Hartmetallschrott geliefert oder abgeholt werden muss. Stellen Sie sicher, dass Lieferfristen klar festgelegt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Lagerkosten:
13.1. Falls der Kunde den Hartmetallschrott nicht rechtzeitig liefert oder abholt und keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, behält sich der Anbieter das Recht vor, Lagerkosten zu erheben.
Gerichtsstand:
14.1. Vereinbaren Sie einen Gerichtsstand, der im Streitfall für die Parteien zuständig ist. Dies kann dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten zu klären.
Salvatorische Klausel:
15.1. Fügen Sie eine Salvatorische Klausel hinzu, die besagt, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Dadurch wird sichergestellt, dass die AGB auch dann weiterhin wirksam sind, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind.
Schriftliche Kommunikation:
16.1. Legen Sie fest, dass alle Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, schriftlich erfolgen müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Übersetzung:
17.1. Wenn Ihre AGB in einer anderen Sprache als Deutsch vorliegen, sollten Sie festlegen, dass im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen Version und anderen Übersetzungen die deutsche Version maßgeblich ist.